Stationsbasiert oder Free-floating? Bei genauerer Analyse des Kundenutzens zeigt sich: Beide CarSharing-Varianten haben im Hinblick auf verschiedene Nutzungszwecke unterschiedliche Stärken und Schwächen. Ein grundsätzliches „Besser“ oder „Schlechter“ gibt es aus Kundensicht nicht.
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bcs Blog
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4. Januar 2018
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16. August 2017
Seit zwei Jahren ist die Diskussion um überhöhte Emissionswerte von zugelassenen Diesel-Pkw in vollem Gange. Aus dem ursprünglichen VW-Abgasskandal ist längst „Dieselgate“ und ein massives Problem der gesamten Autoindustrie geworden. Doch wie konnte es sein, dass die Autohersteller trotz längst bekannter einzelner Informationen über überhöhte Abgaswerte so lange unbehelligt blieben und Millionen neuer Fahrzeug in Verkehr bringen konnten, die eigentlich von ihren Voraussetzungen her keine Typzulassung beanspruchen können?
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18. Mai 2017
Im Jahr 1992 taten sich in Vaterstetten, einer 22.000 Einwohner-Gemeinde östlich von München, fünf Familien zusammen um ein CarSharing-Angebot aufzubauen. Es entstand der Vaterstettener Auto-Teiler e.V.. Heute feiert der Verein sein 25-jähriges Bestehen. Mit 20 Fahrzeugen und fast 700 Nutzern gehört er mittlerweile zu den Großen unter den kleineren Anbietern.
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11. Mai 2017
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Kommunen können zugeordnete CarSharing-Stellplätze über Sondernutzung schon jetzt einrichten.
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24. Januar 2017
Am 21.12.2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Bevorzugung des Carsharing (CsgG). Er wird nun zur Parlamentarischen Beratung an den Bundestag überwiesen. Voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2017 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen und damit nach vielen Jahren endlich Wirklichkeit werden. Am 03. Januar 2017 meldete sich der Geschäftsführer der Internetplattform Drivy, Paulin Dementhon, in der Welt zu Wort und beschwerte sich, dass seine Angebotsform des privaten Autoteiles („Peer-to-Peer“) vom Carsharing-Gesetz benachteiligt würde. Das ist ein starker Vorwurf. Aber stimmt er auch?