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Leitfaden zur kommunalen Umsetzung des CarSharinggesetzes veröffentlicht

Berlin, 29.5.2019

Der Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) hat einen Leitfaden zur Umsetzung des Carsharinggesetzes (CsgG) veröffentlicht. Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an kommunale Verwaltungen und Straßenverkehrsbehörden. Er soll Hilfestellung geben, wie die Fördermaßnahmen des CsgG praktisch umgesetzt werden können.

CarSharing führt zur Abschaffung privater Pkw und trägt so zu mehr Lebensqualität in den Städten bei. Das gilt insbesondere für die stationsbasierte CarSharing-Variante, die besonders verkehrsentlastend wirkt. Ausgerechnet für diese Variante war jedoch lange umstritten, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Bereitstellung im öffentlichen Straßenraum überhaupt möglich ist. Folglich befinden sich 90 Prozent der Stellplätze stationsbasierter CarSharing-Angebote heute auf privatem Grund, oft versteckt in Hinterhöfen und Tiefgaragen.

Im Jahr 2017 hat das Carsharinggesetz des Bundes (CsgG) die Bereitstellung stationsbasierter CarSharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung definiert. Daran anschließend haben in 2018 und 2019 bereits vier Bundesländer eigene Landes-Carsharinggesetze verabschiedet, in sechs weiteren Ländern befinden sich entsprechende Gesetze in Vorbereitung.

Die konkrete Umsetzung und die Einrichtung von CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum wird jedoch eine Aufgabe der Kommunen sein. Deshalb hat der Bundesverband CarSharing e.V. in einem von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium geförderten Projekt nun einen Leitfaden zur kommunalen Umsetzung des CsgG erstellt. Der Leitfaden beschreibt, wie Kommunen rechtssicher und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand dafür sorgen können, dass mehr CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum entstehen. Fragen, die im Leitfaden beantwortet werden, sind unter anderem:

  • Wie identifizieren Kommunen die richtigen Orte für CarSharing-Stellplätze?
  • Wie berücksichtigen Kommunen den Wettbewerb vor Ort und richten das Zuteilungsverfahren entsprechend ein?
  • Unter welchen Bedingungen muss ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt werden?
  • Welche Kriterien können und sollten Kommunen nutzen, um geeignete CarSharing-Anbieter für die Besetzung der Stellflächen auszuwählen?

Der Leitfaden steht als PDF-Dokument auf der Homepage des Bundesverband CarSharing e.V. (www.carsharing.de) zur Verfügung.

„Öffentliche Autos“ gehören in die Öffentlichkeit

Zwei Gründe sprechen dafür, dass Kommunen von den neuen Möglichkeiten der Ausweisung stationsbasierter CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum großzügig Gebrauch machen sollten:

  • Das stationsbasierte CarSharing-Angebot wird in den öffentlichen Straßenraum geholt. Es wird dadurch auch für bisher noch nicht informierte Anwohner*innen sichtbar.
  • In urbanen, innenstadtnahen Stadtquartieren finden stationsbasierte CarSharing-Anbieter oft keine privat anmietbaren Flächen mehr für ihre Fahrzeuge. Dadurch kann ausgerechnet dort, wo die verkehrsentlastende Wirkung am meisten gebraucht wird, das Angebotswachstum nicht mit dem Kund*innenwachstum Schritt halten.

Weitere Ergänzung des Leitfadens geplant

Der Leitfaden des bcs wird zunächst nur als PDF-Fassung vorgelegt, weil das zuständige Bundesverkehrsministerium (BMVI) trotz wiederholter Aufforderung - zuletzt im April 2019 parallel durch den bcs und durch die Verkehrsministerkonferenz der Länder - die nachgeordneten Verordnungen zur Änderung der StVO und die Verwaltungsvorschriften noch nicht vorgelegt hat. Sobald diese vorliegen, wird der bcs den Leitfaden entsprechend ergänzen und dann auch eine gedruckte Fassung herausgeben.

Download

PDF: PM Leitfaden zur kommunalen Umsetzung des CarSharinggesetzes veröffentlicht, vom 29.5.2019

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) wurde 1998 gegründet. Er ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Der Bundesverband CarSharing (bcs) vertritt die politischen Interessen der Branche auf bundesweiter Ebene und gegenüber den Ländern. Im Bundesverband sind derzeit 151 Anbieter organisiert.

Weitere Informationen zum Thema CarSharing und zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung finden Sie unter: http://www.carsharing.de

Kurzinfo über das CarSharing: Im deutschen Carsharing haben sich zwei Varianten etabliert: Beim stationsbasierten CarSharing stehen die Autos möglichst wohnortnah auf einem festen Parkplatz. Kunden holen den Wagen dort ab, nach der Fahrt bringen sie ihn dorthin zurück. Nur bei dieser Variante sind Reservierungen mehrere Wochen im Voraus möglich. Stationsbasiertes CarSharing ist außerdem die preisgünstigste CarSharing-Variante. Die größten deutschen Anbieter: stadtmobil, cambio, teilAuto, Flinkster, book-n-drive.

Bei der zweiten Variante, dem sogenannten Free-Floating, stehen die Autos irgendwo in der Stadt, frei geparkt. Nutzer orten und buchen sie über das Smartphone. Nach der Fahrt stellen sie den Wagen irgendwo innerhalb des Nutzungsgebiets wieder ab. Diese Variante ist nur in einigen großen Städten zu finden. Reservierungen im Voraus sind nicht möglich. Free-floating ermöglicht jedoch One-way-Fahrten innerhalb eines definierten Bereichs im Stadtgebiet. Die Preise liegen über denen des stationsbasierten CarSharings. Der größte Anbieter ist SHARE NOW.

In letzter Zeit haben sich darüber hinaus kombinierte CarSharing-Angebote etabliert, die stationsbasierte und free-floatende Fahrzeuge aus einer Hand anbieten. Kombinierte Angebote gibt es beispielsweise in Hannover, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe (stadtmobil), Frankfurt am Main (book-n-drive) und Leipzig (teilAuto).

Derzeit verfügen 740 Städte und Gemeinden in Deutschland über mindestens ein CarSharing-Angebot. In allen diesen Orten sind stationsbasierte CarSharing-Angebote verfügbar. Reine free-floating Angebote gibt es derzeit in sieben Metropolen und einigen Umlandgemeinden dieser Großstädte.


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Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)
Annette Littmeier
Schönhauser Allee 141 B
10437 Berlin
Telefon: 030 - 92 12 33 53
E-Mail: annette.littmeier@carsharing.de